Entsprechend Artikel 15 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, von der SCHUFA jederzeit Ihre Daten zu bekommen. Es gibt viele GrĂ¼nde, diese Selbstauskunft auf vorhandene Einträge zu Ă¼berprĂ¼fen. Wir erledigen die Beantragung gerne fĂ¼r Sie! Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Service, um schnell und gĂ¼nstig Ihre Auskunft zu beantragen. Wir empfehlen, die SCHUFA-Selbstauskunft fĂ¼r eigene Informationszwecke zu verwenden und lediglich geschwärzt an Dritte weiterzugeben. Das Angebot selbstauskunft.de steht weiterhin in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur SCHUFA Holding AG oder anderen Auskunfteien. Bitte beachten Sie, dass unser Service Ihnen die Antragstellung erheblich erleichtert und den umständlichen Antrag direkt bei der Schufa ersetzt.